Hausordnung

UM DEN MUSEUMSBESUCH FÜR ALLE IN EINER ANGENEHMEN ATMOSPHÄRE ZU ERMÖGLICHEN, DAS GEBÄUDE UND DIE EXPONATE VOR SCHÄDEN ZU SCHÜTZEN UND DIE ALLGEMEINE SICHERHEIT ZU ERHÖHEN, BITTEN WIR SIE, BEI IHREM BESUCH FOLGENDE REGELN ZU BEACHTEN.
  1. Es ist nicht erlaubt, historische Objekte zu berühren oder zu betreten.
     
  2. Schirme, Rucksäcke und Taschen, welche die Größe von kleinen Damenhandtaschen überschreiten, sind an der Garderobe abzugeben bzw. in ein Garderobenfach einzuschließen. Das Museum übernimmt keine Haftung für die in der Garderobe hinterlegten Wertgegenstände. Eltern mit Kleinkindern unter 4 Jahren ist nach einer Kontrolle erlaubt, Taschen bzw. Rucksäcke mitzunehmen.
     
  3. Fundgegenstände werden an der Information hinterlegt. Nicht abgeholte Gegenstände werden dem Fundamt übergeben.
     
  4. Das Rauchen ist generell untersagt. Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen verboten.
     
  5. Tiere dürfen nicht in das Museum mitgenommen werden.
    Ausnahme: Assistenzhunde, die im Behindertenausweis eingetragen sind (max. 2 Assistenzhunde pro Gruppe, max. 3 Assistenzhunde zeitgleich im Museum).
     
  6. Rollstuhlfahrer_innen und Besucher_innen mit Kinderwägen wenden sich bitte an das Aufsichtspersonal, um die entsprechenden Steighilfen im Bereich der Mittelhalle und E1 in Betrieb zu setzen.
     
  7. Filmen und Fotografieren ist ohne Blitz und Stativ ausschließlich für private Zwecke gestattet. Aufnahmen für andere Zwecke sind genehmigungspflichtig und müssen vor dem Museumsbesuch angemeldet werden.
     
  8. Pädagog_innen, Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. anvertrauten Schüler_innen.
     
  9. Kinder unter 8 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt ins Museum. Das Benutzen der Liftanlagen ist für Kinder unter 12 Jahren nur mit erwachsener Begleitperson erlaubt.
     
  10. Das Mitnehmen von Fahrrädern, E-Fahrrädern, Scootern, E-Scootern und dergleichen in das Museum ist verboten. Ebenso ist das Mitnehmen von helium- oder ballongasgefüllten Luftballons bzw. Gasflaschen in das Museum nicht erlaubt.
     
  11. Der Eintrittspreis kann nach Betreten des Museums nicht rückerstattet werden. Das Versäumen des Führungsbeginns begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung der Führungsgebühr.
     
  12. Die Eintrittskarte (mit Ausnahme von Jahreskarten) ist jeweils nur einen Tag gültig und bis zum Ende des Besuchs aufzubewahren. Unterbrechungen des Museumsbesuches am selben Tag sind gestattet, wenn diese vor Verlassen des Museums an der Information oder Ticketkontrolle bekannt gegeben werden.
     
  13. Die Museumsräume werden aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht. Das Technische Museum Wien behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall an Behörden und Gerichte weiterzugeben.
     
  14. Das Technische Museum Wien behält sich das Recht vor, folgende Personen vom Besuch des Museums auszuschließen:
    – Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen.
    – Personen, die durch ihr Verhalten den Museumsbetrieb stören bzw. dem Ansehen des Hauses durch ihr Verhalten und/oder Erscheinungsbild abträglich sind.
    – Personen, die mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit behaftet sind.
    – Personen, die Waffen (laut Waffengesetz) oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.
    – Personen, die gegen das Verbots- und Abzeichengesetz verstoßen.
     
  15. Den Anordnungen der Museumsmitarbeiter_innen sowie des Aufsichtspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten!
Wien, August 2024